Gesetzliche Regelungen für EU-Führerscheine in Spanien
Ein EU-Führerschein gilt in Spanien grundsätzlich weiter, es gibt jedoch wichtige gesetzliche Fristen für Residenten:
1. Umtauschpflicht (Canje de Permiso) & Fristen:
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Unbefristete Führerscheine (alte deutsche Papierlappen / Scheckkarten ohne Ablaufdatum): Wer seinen offiziellen Wohnsitz (Residencia) auf Mallorca hat,
muss diesen spätestens nach
2 Jahren Wohnsitz in einen spanischen Führerschein umtauschen.
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Befristete Scheckkarten mit Ablaufdatum: Gelten bis zum eingetragenen Ablaufdatum. Danach muss die Verlängerung/der Umtausch in Spanien erfolgen.
2. Ärztlicher Eignungstest (Psicotécnico):
Für jeden Umtausch oder jede Verlängerung in Spanien ist ein medizinisch-psychologischer Test in einem zugelassenen Zentrum (
Centro de Reconocimiento de Conductores) gesetzlich vorgeschrieben (Sehtest, Hörtest, Reaktionstest).
3. Verlust oder Diebstahl (Pérdida o Robo):
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Schritt 1: Sofort Diebstahlanzeige bei der Policía Nacional oder Guardia Civil erstatten (
Denuncia).
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Schritt 2: Bei der deutschen Führerscheinstelle eine "Karteikartenabschrift" (Bescheinigung über die Fahrerlaubnisdaten) anfordern.
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Schritt 3: Bei der spanischen Verkehrsbehörde DGT in Palma mit Termin ein spanisches Duplikat beantragen.
Zuständige Behörde: DGT (
Dirección General de Tráfico - Jefatura Provincial de Tráfico) in Palma.
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